Arbeitsmedizinische Grundbetreuung

Die Grundbetreuung ist darauf ausgerichtet den Arbeitgeber dahingehend zu unterstützen, seine im Arbeitsschutzgesetz festgelegten Pflichten zu erfüllen, die unabhängig von Art und Größe des Betriebs kontinuierlich anfallen. Die Leistungen von Fachkräften für Arbeitssicherheit und Ärzten für Arbeits- und Betriebsmedizin im Rahmen der Grundbetreuung konzentrieren sich auf diese Basisaufgaben des betrieblichen Arbeitsschutzes. Sie umfassen Betreuungsleistungen, die unabhängig von betriebsspezifischen Erfordernissen immer zu erbringen sind.

Arbeitsmedizinische Grundbetreuung nach DGUV V2

Im Rahmen der Grundbetreuung bei mehr als 10 Beschäftigten müssen Sicherheitsfachkräfte und Ärzte für Arbeits- und Betriebsmedizin elementare Aufgaben nach den §§ 3 und 6 des Arbeitssicherheitsgesetzes erbringen. Der Umfang der Grundbetreuung erfolgt über die Zuordnung des Betriebes, je nach Art und Charakter der Gefährdungen und Belastungen in eine Betreuungsgruppe anhand der WZ-Kode-Liste. Die Betreuungszeit variiert zwischen 0,5 über 1,5 bis hin zu 2,5 Betreuungsstunden je Mitarbeiter und Jahr.

Die DGUV V2 nennt 9 Handlungsfelder zur Grundbetreuung:

  • Unterstützung bei der Gefährdungsbeurteilung (Beurteilung der Arbeitsbedingungen)
  • Unterstützung bei grundlegenden Maßnahmen der Arbeitsgestaltung – Verhältnisprävention (Eigeninitiatives Handeln zur Verhältnisprävention an bestehenden Arbeitssystemen)
  • Unterstützung bei grundlegenden Maßnahmen der Arbeitsgestaltung – Verhältnisprävention (u.a. Unterstützung bei Unterweisungen, Betriebsanweisungen, Motivieren zum sicherheits- und gesundheitsgerechten Verhalten, Information und Aufklärung)
  • Unterstützung des Betriebes bei der Entwicklung und Implementierung einer geeigneten Organisation in die Führungstätigkeit zu arbeitsmedizinischen Themen
  • Untersuchung nach eingetretenen Ereignissen wie Unfällen und Beinaheunfällen, oder Verdachtsfällen von Berufskrankheiten
  • Allgemeine Beratung von Arbeitgebern und Führungskräften, betrieblichen Interessenvertretungen, Beschäftigten
  • Erstellung von Dokumentationen
  • Regelmäßige Teilnahme an ASA-Sitzungen und Betriebsbegehungen
  • Selbstorganisation des Betriebsarztzentrums