Die Aufgaben und Möglichkeiten Ihres Betriebsarztes

Gesundheitsvorsorge im Betrieb: Arbeitsmedizin ist Präventivmedizin

Ihr Betriebsarzt ist überwiegend präventivmedizinisch (d.h. vorbeugend) für Sie tätig. Er berät Sie als Arbeitgeber in Fragen der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes aller Beschäftigten. Diese Beratung ist nach dem Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) vorgeschrieben und hilft Ihnen als Arbeitgeber, Ihren zahlreichen Pflichten im innerbetrieblichen Arbeitsschutz nachzukommen. Die Grundpflichten des Arbeitgebers sind im Arbeitschutzgesetz (ArbSchG) zusammengefasst.

Weiterhin berät Ihr Betriebsarzt auch Ihre Arbeitnehmer in arbeitsmedizinischen Fragen, also insbesondere zu allen gesundheitlichen Belangen, die etwas mit der Arbeit zu tun haben. Alle Mitarbeiter unterliegen der ärztlichen Schweigepflicht.

Ihr Betriebsarzt führt regelmäßig Betriebsbegehungen und Arbeitsplatzbesichtigungen durch. Somit ist er umfassend über die Arbeitsplätze und ihre speziellen Gefährdungen informiert. Zur individuellen Beratung und zur frühzeitigen Erkennung von gesundheitlichen Problemen in Zusammenhang mit der Arbeit werden vom Betriebsarzt arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen durchgeführt.

Wir als Betriebsarztzentrum arbeiten eng mit der Fachkraft für Arbeitssicherheit und den Sicherheitsbeauftragten Ihres Betriebes zusammen. Die arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchungen finden in unserer Praxis oder nach Absprache in Ihrem Betrieb vor Ort statt.