Betriebsspezifische Betreuung
Auf Basis Ihrer Gefährdungsbeurteilung ergeben sich in der Regel notwendige und sinnvolle Leistungen der betriebsspezifischen Betreuung durch einen Betriebsarzt. Prinzipiell hat jedes Unternehmen neben der Grundbetreuung einen Mindestbedarf an jährlicher betriebsspezifischer Betreuung. Dieser Betreuungsbedarf ist nicht fix, sondern variiert mit den Gegebenheiten in dem Unternehmen.
Die DGUV V2 nennt 4 Handlungsfelder zur betriebsspezifischen Betreuung:
- Liegen in einem Unternehmen regelmäßig betriebsspezifische Unfall- und Gesundheitsgefahren vor, ist eine betriebsspezifische Betreuung angezeigt
- Betriebliche Veränderungen bei Arbeitsbedingungen und in der Organisation
- Externe Entwicklung mit spezifischem Einfluss auf die betriebliche Situation
- Betriebliche Aktionen, Programme und Maßnahmen Schwerpunktprogramme, Kampagnen sowie Unterstützung von Aktionen zur Gesundheitsförderung